Um die THG-Prämie bei uns beantragen zu können, müssen folgende Kriterien eingehalten werden:
Im Jahr 2023 garantieren wir Ihnen den fixen Auszahlungsbetrag in Höhe von 300 € pro E-Fahrzeug.
Die THG-Prämie ist jahresstichtagsbezogen, Sie können diese pro E-Fahrzeug einmal jährlich beantragen.
Nein, Sie müssen die THG-Prämie jährlich beantragen, wir erinnern Sie aber natürlich gerne, den Antrag auch im nächsten Jahr zu stellen.
Sie erhalten die Vergütung nach behördlich bestätigter Zertifizierung des Umweltbundesamtes nach ca. vier bis fünf Monaten.
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1. Sie müssen Partner der Choice sein.
2. Wir benötigen Angaben wie Name, E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
3. Zudem benötigen wir Fahrzeugbezogene Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein und ein Foto / Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
Grundsätzlich erhalten nur Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (ersichtlich aus Zulassungsbescheinigung Teil I Feld P.3 „Kraftstoffart = Elektro und Feld 10 = 0004), also E-Autos, E-Motorräder und E-Kleintransporter mit Zulassung in Deutschland einmal jährlich eine THG-Prämie je Fahrzeug.
Hybridfahrzeuge werden vom Umweltbundesamt derzeit nicht anerkannt.
Nein, es können ausschließlich Anträge für Fahrzeuge gestellt werden in welchen Sie als Halter eingetragen sind.
Wichtig ist, dass Antragssteller und der eingetragene Fahrzeughalter übereinstimmen.
Die Höhe der THG-Prämie wird durch viele Faktoren bestimmt und verändert sich stetig.
Da der Anteil fossiler Energieträger im Strommix in Deutschland in jüngster Zeit angestiegen ist und gleichzeitig die durchschnittliche jährliche Fahrleistung eines Elektrofahrzeugs seitens der Behörden für 2023 geringer eingestuft wurde, bedeutet das rechnerisch weniger vermiedene Emissionen durch Elektrofahrzeuge im Jahr 2023 als noch im Jahr 2022. Der Wert der THG-Prämie für das Elektrofahrzeug sinkt im Jahr 2023 gegenüber 2022. Die Prämienhöhe beträgt für ein Elektrofahrzeug 300 Euro im Jahr 2023.
Die THG-Prämie kann für jedes Elektrofahrzeug einmal jährlich angemeldet werden. Die Vergütung für die THG-Prämie wird also nur einmal im Jahr pro Fahrzeug pauschal zugesprochen. Ob das Elektrofahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde, ist unerheblich.
Sollte der Käufer des Elektrofahrzeugs versuchen, das Fahrzeug für die THG-Prämie erneut anzumelden, wird dies vom Umweltbundesamt abgelehnt. Erst im Folgejahr kann der Käufer die THG-Prämie wieder für das Elektrofahrzeug anmelden.
Ja, es können mehrere Anträge auf einmal hochgeladen werden.
Der Service ist für Sie komplett kostenlos und wir übernehmen die gesamte Abwicklung.
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